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Die Entwicklung des Drohnen- und Flugtaximarktes bietet für Deutschland und Europa ein großes Potenzial an Wertschöpfung und gibt wichtige Impulse für die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Der VUL unterstützt die aktuellen Aktivitäten auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, Standards für die Herstellung und Zertifizierung sowie eine umfassende Gesetzgebung für die Integration von Drohnen und Flugtaxis in den Luftraum zu schaffen. Damit lässt sich die Rechtssicherheit für kommerzielle Entwickler und Betreiber erhöhen. Insbesondere der geschäftsmäßige Betrieb von Drohnen und Flugtaxis muss zukünftig flächendeckend möglich sein. Ein entscheidendes Kriterium hierfür ist die Abwendung von Personen- und Sachschäden.
Unsere vier Forderungen:
Technologieförderung
Drohnen- und Flugtaxitechnologien sind industrielle Schlüsseltechnologien von strategischer Bedeutung. Damit sie gefördert werden, benötigen sie einen angemessenen Stellenwert im Rahmen des Luftfahrtforschungsprogramms, eine gezielte Industriepolitik und Exportunterstützung.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Neben den entwickelten technischen Möglichkeiten und um das volle gesamtwirtschaftliche Markt- und Nutzungspotenzial erschließen zu können, sind für Drohnen und Flugtaxis klare und zukunftsweisende gesetzliche Rahmenbedingungen entscheidend. Diese sind vorrangig auf europäischer Ebene zu diskutieren und einzuführen. Eine entscheidende Rolle kommt hierbei der European Aviation Safety Agency (EASA) zu. Deutschland muss sich aktiv in diese Diskussionen einbringen, um Normen und Standards maßgeblich mitgestalten zu können. Außerdem sollte sich die deutsche Politik auf EU-Ebene stark machen für den Erhalt nationaler Kompetenzen. Zur Gewährleistung der Sicherheit und um die missbräuchliche Anwendung von Drohnen zu verhindern, sind die zuständigen Behörden dringend mit den notwendigen personellen und technischen Ressourcen auszustatten.
Sichere Integration in den Luftraum
Die Integration von Drohnen und Flugtaxis in das Luftverkehrssystem ist eine große Herausforderung. Wir befürworten dabei einen ganzheitlichen technischen und regulatorischen Ansatz. Unter dieser Voraussetzung muss das bestehende Flugverkehrsmanagement zeitnah weiterentwickelt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass es hier schneller vorangeht. Für die sichere und faire Integration von Drohnen und Flugtaxis in den unkontrollierten wie auch den kontrollierten Luftraum bedarf es daher einer klaren Regelung von Zuständigkeiten und Prozessen der verantwortlichen Stellen.
Welche Elemente sind für eine sichere Integration von Drohnen und Flugtaxis in den Luftraum notwendig?
Um Akzeptanz im politisch-öffentlichen Raum zu erreichen, muss nachgewiesen werden, dass der Betrieb sicher erfolgt. Daher sollten praxisnahe Testfelder ausgewiesen werden, an denen vereinfacht Drohnen und Flugtaxis erprobt und in den Luftraum integriert werden können. Damit können unter anderem die operationellen Zulassungsnachweise erworben werden.
Insbesondere Drohnen im kontrollierten Luftraum müssen für Luftaufsichtsbehörden und andere Luftfahrer sowie Luftfahrzeuge identifizierbar sein. Im Flughafennahbereich sollte eine elektronische Identifizierungspflicht, zum Beispiel durch Transponder oder andere von der Flugsicherung erkennbare Signaltechnologie, ausgewiesen und geltend gemacht werden. Drohnen, die im unkontrollierten Luftraum eingesetzt werden, könnten über elektronische Chips erkennbar gemacht werden. Wir empfehlen, dass die Flughäfen und nationalen Flugsicherungen im Falle von Störungen gemeinsam Eingriffsmöglichkeiten und weitere Maßnahmen festlegen, da jede Art von Umleitung und temporärer Schließung des Luftraums zu erheblichen Kosten, meistens zu Lasten der bemannten Luftfahrt, führt.
Zur Abwehr von Gefahren bedarf es klarer Regeln und Kompetenzen. Deswegen sollten zur sicheren Abwehr von missbräuchlich genutzten Drohnen Verfahren festgelegt werden, einschließlich der Meldewege bei Verstößen gegen Gesetze und Verordnungen. Die missbräuchliche Nutzung von Drohnen und das strafrechtlich relevante Eindringen in kritische Lufträume, beispielsweise mit dem Ziel der Ausspähung und Spionage, des Schmuggels oder zu terroristischen Zwecken, ist ein weiterer Aspekt, der juristisch neu zu definieren ist. Um bei einem Missbrauch von Drohnen eine strafrechtliche Verfolgung zu ermöglichen, ist neben der Lokalisierung des unbemannten Luftfahrzeugs auch die Lokalisierung des Steuerers ein wichtiger Aspekt.
Flughafenbetreiber sind an der Genehmigung von Flügen auf dem Flughafengelände beteiligt. Dies muss auch für Drohnen- und Flugtaxiflüge auf dem Flughafengelände gelten. Für solche Flüge ist ein Standardszenario auf europäischer Ebene zu entwickeln.
Förderung der Akzeptanz
Mehr Aufklärung über Drohnen und Flugtaxis sieht der VUL als einen wesentlichen Eckpfeiler für mehr Akzeptanz von Drohnen und Flugtaxis in der Bevölkerung. Positiv ist, dass die Nutzungspotentiale – Unterstützungsmöglichkeiten, Kosteneinsparungen, Beitrag zur Klimaneutralität – von Drohnen und Flugtaxis in immer breiteren Bevölkerungsschichten wahrgenommen werden. Industrie und Politik müssen aber noch mehr erklären, wie Drohnen und Flugtaxis funktionieren und wo ihr größtes Potenzial liegt.
Drohnen und Flugtaxis stehen an der Schnittstelle von Digitalisierung und Elektrifizierung und repräsentieren wegweisende Trends der Luftfahrt hin zu nachhaltigem Fliegen. Ihre Einführung benötigt weitere Unterstützung durch die Politik und Behörden. Eine nationale Roadmap, die den Aktionsplan „Unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte“ der Bundesregierung fortschreibt, würde dem Thema neue strategische Bedeutung verleihen und dabei helfen, die Potentiale für die gesamte Gesellschaft auszuschöpfen. Die Europäische Kommission geht mit der Drone Strategy 2.0 mit gutem Beispiel voran.

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